Rechtsprechung
VGH Bayern, 13.07.2017 - 20 ZB 17.30841 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1, 3, Abs. 4 S. 4; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7 S. 1
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung mangels Darlegung eines Verfahrensmangels - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung mangels Darlegung eines Verfahrensmangels
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Irak; Fehlende Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Glaubhaftmachung des Verfolgungsgeschehens; Allgemeine Sicherheitslage im Herkunftsland; Fehlende Darlegung eines Verfahrensmangels; Sachaufklärungspflicht; Beweiswürdigung; Rechtliches Gehör; Reisewarnungen des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 27.04.2017 - AN 2 K 16.31172
- VGH Bayern, 13.07.2017 - 20 ZB 17.30841
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2017 - 20 ZB 17.30841
Denn die (abstrakten) Kriterien der Beurteilung der Glaubhaftigkeit des Vortrags eines Asylbewerbers ergeben sich aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 - juris; U.v. 30.10.1990 - 9 C 72.89 - juris; B.v. 21.7.1989 - 9 B 239.89 - juris) sowie des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, B.v. 19.7.1990 - 2 BvR 2005/89 - juris). - BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als …
Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2017 - 20 ZB 17.30841
Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann bei solchen Mängeln im Einzelfall allenfalls bei gravierenden Verstößen verletzt sein (BVerfG, B.v. 8.4.2004 - 2 BvR 743/03 - NJW-RR 2004, 1150), oder wenn es sich um gewichtige Verstöße gegen Beweiswürdigungsgrundsätze handelt, beispielsweise weil die Beteiligten mit der vom Gericht vorgenommenen Würdigung ohne ausdrücklichen Hinweis nicht rechnen mussten (vgl. BVerfG, B.v. 12.6.2003 - 1 BvR 2285/02 - NJW 2003, 2524) oder weil die Würdigung willkürlich erscheint oder gegen die Denkgesetze verstößt (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1995 - 9 B 710.94 - NVwZ-RR 1996, 359). - EuGH, 17.02.2009 - C-465/07
WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN …
Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2017 - 20 ZB 17.30841
Zur Beurteilung, ob den Klägern ein ernsthafter Schaden i.S.d. § 4 Abs. 1 AsylG droht, hat das Verwaltungsgericht zu Recht auf die Herkunftsregion der Kläger, die Region Bagdad, abgestellt (vgl. BVerwG. U.v. 4.7.2009 - 10 C 9.08 - juris Rn. 17 unter Verweis auf EuGH, U.v. 17.2.2009 - Elgafaji, C-465/07 - juris) und ist insoweit zu der Einschätzung gelangt, dass dort nach Auswertung der beigezogenen Erkenntnisquellen ein bewaffneter innerstaatlicher Konflikt (i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG) nicht vorliege; einzelne terroristische Anschläge und Gewaltakte, zu denen es im gesamten Irak gekommen sei und weiter kommen könne, genügten hierfür nicht.
- BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2017 - 20 ZB 17.30841
Zur Beurteilung, ob den Klägern ein ernsthafter Schaden i.S.d. § 4 Abs. 1 AsylG droht, hat das Verwaltungsgericht zu Recht auf die Herkunftsregion der Kläger, die Region Bagdad, abgestellt (vgl. BVerwG. U.v. 4.7.2009 - 10 C 9.08 - juris Rn. 17 unter Verweis auf EuGH, U.v. 17.2.2009 - Elgafaji, C-465/07 - juris) und ist insoweit zu der Einschätzung gelangt, dass dort nach Auswertung der beigezogenen Erkenntnisquellen ein bewaffneter innerstaatlicher Konflikt (i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG) nicht vorliege; einzelne terroristische Anschläge und Gewaltakte, zu denen es im gesamten Irak gekommen sei und weiter kommen könne, genügten hierfür nicht. - BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 743/03
Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags …
Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2017 - 20 ZB 17.30841
Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann bei solchen Mängeln im Einzelfall allenfalls bei gravierenden Verstößen verletzt sein (BVerfG, B.v. 8.4.2004 - 2 BvR 743/03 - NJW-RR 2004, 1150), oder wenn es sich um gewichtige Verstöße gegen Beweiswürdigungsgrundsätze handelt, beispielsweise weil die Beteiligten mit der vom Gericht vorgenommenen Würdigung ohne ausdrücklichen Hinweis nicht rechnen mussten (vgl. BVerfG, B.v. 12.6.2003 - 1 BvR 2285/02 - NJW 2003, 2524) oder weil die Würdigung willkürlich erscheint oder gegen die Denkgesetze verstößt (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1995 - 9 B 710.94 - NVwZ-RR 1996, 359). - BVerwG, 27.06.2013 - 10 B 11.13
Abschiebungsverbot; extreme Gefahrenlage; Afghanistan; Reisewarnung
Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2017 - 20 ZB 17.30841
Denn es ist auszuschließen, dass die für die Reisewarnung maßgebenden rechtlichen Maßstäbe zur Bewertung der Verfolgungs- bzw. Sicherheitslage mit jenen identisch sind, anhand derer das Vorliegen einer extremen Gefahrenlage im Sinne des § 60 Abs. 7 AufenthG zu beurteilen ist (BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 10 B 11.13 - juris). - BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 767/02
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2017 - 20 ZB 17.30841
Der Orientierungspunkt dieser Erfordernisse ist die Begründung der angefochtenen Entscheidung, mit der sich die Begründung des Zulassungsantrags substantiiert auseinandersetzen muss (BVerfG, B.v. 2.3.2006 - 2 BvR 767/02 - NVwZ 2006, 683). - BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89
Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere …
Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2017 - 20 ZB 17.30841
Denn die (abstrakten) Kriterien der Beurteilung der Glaubhaftigkeit des Vortrags eines Asylbewerbers ergeben sich aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 - juris; U.v. 30.10.1990 - 9 C 72.89 - juris; B.v. 21.7.1989 - 9 B 239.89 - juris) sowie des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, B.v. 19.7.1990 - 2 BvR 2005/89 - juris). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2017 - 20 ZB 17.30841
Etwas "darlegen" bedeutet vielmehr so viel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (BVerwG, B.v. 2.10.1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90/91; B.v. 9.3.1993 - 3 B 105.92 - NJW 1993, 2825). - BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …
Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2017 - 20 ZB 17.30841
Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann bei solchen Mängeln im Einzelfall allenfalls bei gravierenden Verstößen verletzt sein (BVerfG, B.v. 8.4.2004 - 2 BvR 743/03 - NJW-RR 2004, 1150), oder wenn es sich um gewichtige Verstöße gegen Beweiswürdigungsgrundsätze handelt, beispielsweise weil die Beteiligten mit der vom Gericht vorgenommenen Würdigung ohne ausdrücklichen Hinweis nicht rechnen mussten (vgl. BVerfG, B.v. 12.6.2003 - 1 BvR 2285/02 - NJW 2003, 2524) oder weil die Würdigung willkürlich erscheint oder gegen die Denkgesetze verstößt (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1995 - 9 B 710.94 - NVwZ-RR 1996, 359). - BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 72.89
Asylrecht: Asylberechtigung von Ahmadis aus Pakistan
- BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92
Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung
- BVerfG, 19.07.1990 - 2 BvR 2005/89
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Offensichtlichkeitsprüfung im …
- VGH Bayern, 18.01.2019 - 4 ZB 18.30367
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und bewaffneter Konflikt bzw. …
Denn es ist auszuschließen, dass die für die Reisewarnung maßgebenden rechtlichen Maßstäbe zur Bewertung der Verfolgungs- bzw. Sicherheitslage mit jenen identisch sind, anhand derer das Vorliegen einer extremen Gefahrenlage im Sinne des § 60 Abs. 7 AufenthG zu beurteilen ist (BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 10 B 11.13 - juris; BayVGH, B.v. 13.7.2017 - 20 ZB 17.30841 - juris Rn. 12). - VGH Bayern, 21.12.2017 - 5 ZB 17.31893
Unzulässiger Zulassungsantrag mangels Darlegung grundsätzlicher Bedeutung
Sicherheitslage mit jenen identisch sind, anhand derer das Vorliegen einer extremen Gefahrenlage im Sinne des § 60 Abs. 7 AufenthG zu beurteilen ist (BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 10 B 11.13 - juris; BayVGH, B.v. 13.7.2017 - 20 ZB 17.30841 - juris Rn. 12). - VGH Bayern, 05.12.2018 - 5 ZB 18.33041
Unbegründeter Berufungszulassungsantrag eines irakischen Asylbewerbers
Denn es ist auszuschließen, dass die für die Reisewarnung maßgebenden rechtlichen Maßstäbe zur Bewertung der Verfolgungs- bzw. Sicherheitslage mit jenen identisch sind, anhand derer das Vorliegen einer extremen Gefahrenlage im Sinne des § 60 Abs. 7 AufenthG zu beurteilen ist (BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 10 B 11.13 - juris; BayVGH, B.v. 13.7.2017 - 20 ZB 17.30841 - juris Rn. 12).
- VG Ansbach, 29.07.2022 - AN 10 K 17.30440
Iran: Flüchtlingseigenschaft bei Homosexualität
An der erforderlichen stimmigen Schilderung des Sachverhalts fehlt es demgegenüber in der Regel, wenn der Schutzsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Le benserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe nicht nachvollziehbar erscheinen, und auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Ver fahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich be zeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. BayVGH, B.v. 13.7.2017 - 20 ZB 17.30841 - juris Rn. 6; VGH BW, U.v. 27.8.2013 - A 12 S 2023/11 - Asylmagazin 2014, 3 1 ; HessVGH, U.v. 4.9.2014 - 8 A 2434/11.A - juris). - VG Ansbach, 17.10.2022 - AN 10 K 19.30423
Irak: Kein Flüchtlingsschutz für einen turkmenischen Volkszugehörigen im …
B.v. 13.7.2017 - 20 ZB 17.30841 - juris Rn. 6; VGH BW, U.v. 27.8.2013 - A 12 S 2023/11 - Asylmagazin 2014, 3 1 ; HessVGH, U.v. 4.9.2014 - 8 A 2434/11.A - juris). - VG Ansbach, 11.05.2022 - AN 10 K 19.30452
Weißrussland: Kein Schutz bei Wehrdienstentziehung, keine Verfolgung Zeugen …
An der erforderlichen stimmigen Schilderung des Sachverhalts fehlt es demgegenüber in der Regel, wenn der Schutzsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Le benserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe nicht nachvollziehbar erscheinen, und auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Ver fahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich be zeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. BayVGH, B.v. 13.7.2017 - 20 ZB 17.30841 - juris Rn. 6; VGH BW, U.v. 27.8.2013 - A 12 S 2023/11 - Asylmagazin 2014, 3 1 ; HessVGH, U.v. 4.9.2014 - 8 A 2434/11.A - juris). - VG Ansbach, 29.11.2022 - AN 10 K 18.30106
Weißrussland: Flüchtlingseigenschaft wegen politischer Verfolgung
An der erforderlichen stimmigen Schilderung des Sachverhalts fehlt es demgegenüber in der Regel, wenn der Schutzsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe nicht nachvollziehbar erscheinen, und auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. BayVGH, B.v. 13.7.2017 - 20 ZB 17.30841 - juris Rn. 6; VGH BW, U.v. 27.8.2013 - A 12 S 2023/11 - Asylmagazin 2014, 3 1 ; HessVGH, U.v. 4.9.2014 - 8 A 2434/11.A - juris). - VG Ansbach, 24.11.2022 - AN 10 K 18.30850
Weißrussland: Hinreichender interner Schutz gegen häusliche Gewalt
An der erforderlichen stimmigen Schilderung des Sachverhalts fehlt es demgegenüber in der Regel, wenn der Schutzsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe nicht nachvollziehbar erscheinen, und auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. BayVGH, B.v. 13.7.2017 - 20 ZB 17.30841 - juris Rn. 6; VGH BW, U.v. 27.8.2013 - A 12 S 2023/11 - Asylmagazin 2014, 3 1 ; HessVGH, U.v. 4.9.2014 - 8 A 2434/11.A - juris).